Für Schweißmaschinen von Kemppi gilt eine eingeschränkte Garantie wie unten angegeben. Diese eingeschränkte Garantie (“Garantie”) gilt für neue, elektrisch betriebene Produkte mit Kemppi-Seriennummer, die am oder nach dem 1. Juli 2010 verkauft wurden, sowie für ausgewählte Originalteile von Kemppi-Schweißmaschinen, die unten im Abschnitt „Gültigkeit” aufgeführt sind (nachfolgend die "Produkte" benannt), sofern von einem Kemppi-Vertreter keine anderslautende schriftliche Information erfolgt.

Diese Garantie wird von Kemppi Oy (im Folgenden "Kemppi" oder "Hersteller") gewährt und gilt zwischen Kemppi und einem Endverbraucher, der ein Produkt direkt von Kemppi erworben hat (ein solcher Kunde wird als "Kunde" bezeichnet).

Diese Garantie gilt nur für Endverbraucher. Diese Garantien sind auf die vereinbarten Richtlinien und Bedingungen beschränkt.

Diese Garantie wird nur zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten gewährt, die der Kunde gemäß den zwingenden Gesetzen in seiner Gerichtsbarkeit bezüglich des Verkaufs von Verbrauchsgütern hat, und beeinträchtigt diese nicht.

Gültig ab 1. Juni, 2022

Gültigkeit

Kemppi garantiert, dass seine Produkte bei normaler Verwendung für den im Folgenden separat für jede Produktkategorie festgelegten Garantiezeitraum (der jeweils einen separaten „Garantiezeitraum” bildet) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.

  1. Bedienpanele, FastSteel-Schweißmaschinen und Maschinen für das mechanisierte Schweißen.
    Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Verkaufsdatum.
  2. Stromquellen, Drahtvorschubgeräte und Kühleinheiten.
    Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 3 Jahre ab dem Verkaufsdatum.
  3. Selbstverdunkelnde Schweißschutzfilter (ADF), Gebläse-Atemschutzsysteme (PAPR) und Luftregulierventile.
    Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Verkaufsdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.
  4. Alle Batterien und Ladegeräte.
    Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 1 Jahr ab dem Verkaufsdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.

 

Geltungsbereich

Innerhalb des Garantiezeitraums ist der Hersteller verantwortlich für die i) Reparatur oder den ii) Austausch des defekten Produkts. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Kaufpreis für das defekte Produkt zu erstatten. Das Produkt wird als defekt betrachtet, wenn es nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen der Bedienungsanleitung funktioniert.

Die Garantie deckt auch Ersatzteile sowie den von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter ermittelten Arbeitsaufwand ab. Eine Liste aller autorisierten Kemppi-Serviceanbieter finden Sie auf www.kemppi.com.Der Hersteller übernimmt keine Zahlungen von Steuern, Abgaben, Transport- und/oder Zollgebühren in Verbindung mit einem eventuellen Versand des Produkts oder von Ersatzteilen für die Reparatur des Produkts während des Garantiezeitraums.. Derartige Zahlungen werden vom Kunden übernommen. Falls der Hersteller derartige Kosten in Bezug auf den Rückführungsaufwand begleichen muss, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird ein Produkt oder ein Teil ausgetauscht, gehen alle Austauschteile in das Eigentum des Kunden und alle ausgetauschten Teile in das Eigentum des Herstellers über. Im Falle einer Rückerstattung muss das Produkt an den Hersteller zurückgegeben werden (falls der Hersteller dies zusätzlich verlangt) und geht in das Eigentum des Herstellers über.

Tritt ein Garantiefall ein, muss der Kunde umgehend Kontakt mit einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter aufnehmen. Die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten im Rahmen des Produktversands zum nächstgelegenen, autorisierten Kemppi-Serviceanbieter sind vom Kunden zu tragen (nächstgelegener Standort siehe www.kemppi.com). Bei Rücksendung eines Produkts zwecks Reparatur oder Austauschs im Rahmen der Garantie muss der Kunde als Voraussetzung für einen durch den Hersteller genehmigten Garantieantrag einen schriftlichen Bericht mit einer Beschreibung der Einsatzbedingungen vorlegen. Ehe der Hersteller einen Garantieanspruch akzeptiert, ist er außerdem berechtigt, weitere Informationen über die Einsatzbedingungen des Produkts zu erfragen. Der Kunde ist berechtigt, das Produkt von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter reparieren zu lassen. Die Gültigkeit des Garantiezeitraums für das Produkt kann im Extranetsystem des Herstellers überprüft werden. Es wird jedoch empfohlen, dass der Kunde dem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter den Kaufbeleg und/oder das Registrierungsdokument vorlegt. Außerdem muss die Seriennummer des Produkts zur Zeit der Geltendmachung des Garantieanspruchs lesbar sein (die Seriennummer befindet sich auf dem Typenschild des Produkts).

Garantiebeschränkungen

Diese Garantie deckt Folgendes NICHT ab:

  1. Defekte aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß, Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anschluss an eine unkorrekte oder fehlerhafte Netzstromversorgung (einschließlich außerhalb der Gerätespezifikationen liegender Spannungsspitzen), unkorrektem Gasdruck oder Überlastung sowie Transport- oder Lagerschäden, Feuer oder Schäden durch natürliche Ursachen wie z. B. Blitzeinschlag oder Überschwemmung.
  2. Ausgaben für Fehlerbeseitigung, direkte oder indirekte Reisekosten, Spesen oder Unterbringungskosten.
  3. Schweißmasken, Schweißbrenner und deren Verbrauchsmaterialien, Kabel, Vorschubrollen und Führungsrohre der Drahtvorschubgeräte.

Die Garantie erlischt, wenn Schweißbrenner anderer Hersteller mit dem Produkt verwendet oder wenn am Produkt ohne vorherige, schriftliche Genehmigung des Herstellers Veränderungen vorgenommen werden, wenn unter Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Produkt durchgeführt worden sind, wenn die für das Produkt vorgeschriebene Wartung unterlassen wurde oder wenn die Reparatur nicht von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt worden ist.

Wenn die Fehlersuche ergibt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt, werden die anschließenden Reparaturarbeiten nicht von der Garantie abgedeckt, und der Hersteller oder der Kemppi-Serviceanbieter kann eine Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Der Hersteller übernimmt keinesfalls die Haftung für Dritte oder Aufwendungen bzw. Kosten, die den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts übersteigen, sowie für jegliche indirekte oder Folgeaufwendungen bzw. -kosten.

Im gesetzlich höchstzulässigen Umfang und unbeschadet jeglicher Bestimmungen zur gesetzlichen Mindestgarantie hat der Hersteller bezüglich der Produkte keine weiteren Verpflichtungen, die über die in dieser eingeschränkten Garantie formulierten hinausgehen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang und unbeschadet jeglicher Bestimmungen zur gesetzlichen Mindestgarantie stellt diese Garantie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel für bei Fehlern an den Produkten dar, und der Hersteller schließt hiermit ausdrücklich alle weiteren Garantien aus, ob ausdrücklich oder konkludent, einschließlich Garantien bezüglich der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Keinesfalls übernimmt der Hersteller die Haftung für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, Schadenersatz oder Konventionalstrafen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ertragsausfälle oder andere indirekte Schäden oder Verluste. Wenn der Hersteller gesetzliche oder konkludente Garantien nicht rechtmäßig ausschließen kann, gelten solche Garantien im gesetzlich zulässigen Umfang nur für die Dauer dieser Garantie und nur bis zur Reparatur bzw. dem Austausch nach alleinigem Ermessen des Herstellers.

Garantiezeitraum nach der Garantiereparatur

Nach einer Reparatur im Rahmen der Garantie, die von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt wurde, entspricht der verbleibende Garantiezeitraum des reparierten oder ausgetauschten Produkts oder des Teils dem verbleibenden Garantiezeitraum des ursprünglichen Produkts.

Geltendes Recht und Behandlung von Streitigkeiten

Diese Garantiebedingungen unterliegen finnischem Recht und werden dementsprechend ausgelegt. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Wohnsitzes des Kunden bleiben anwendbar.

Wenn der Kunde und der Hersteller bei Streitigkeiten die Angelegenheit nicht auf dem Verhandlungsweg regeln können, kann der Kunde die Angelegenheit bei seiner örtlichen Verbraucherschutzbehörde vorbringen. Alternativ kann sich der Kunde auch an das von der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeilegungsforum (http://ec.europa.eu/odr) wenden.